Aktuelle Fälle

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Luisa Neubauer als „dümme Göre“ bezeichnet

Die Klima Aktivistin Luisa Neubauer wurde bei Twitter (X)  als „Dumme Göre“ bezeichnet. Dieser „Schwurblertussi“ würde auch keiner mehr glauben. Hate Aid vertritte Luisa Neubauer und forderte neben der Unterlassung der Aussage auch eine Schmerzensgeld für Luisa Neubauer. Das Gericht hat unseren Antrag auf Prozesskostenhilfe abgeleht. Aktuell sind wir in der Beschwerde, um doch nicht PKH zu erhalten. Ein Schriftsatz von 22 Seiten wurde erstellt, wir sind der Ansicht, dass es sich um eine überzogene Meinungsäußerung handelt und auch kein Anspruch auf Schadensersatz besteht.

Kategorie: Zivilrecht. Prozessrisiko inklusive Anwalt Gegenseite beträgt: 6.307,50 EUR

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Satire Video über Politikerin Basis Partei

Satire Video über eine Politikerin der Basis Partei. Aktuell sind wir in der 3ten Instanz (Revision). Beim Amtsgericht gab es einen Freispruch, es handelt sich bei dem Video um eine Satire, es wäre keine Strafbarkeit erkennbar gewesen. Das Landgericht sah dann auch keine Beleidigung in dem Video, meinte aber, dass Bildrechte verletzt wurde, weil die Basis Politikerin zu sehen sei in dem Video. Wie soll man sonst ein Satire Video machen, wenn niemand gezweigt werden kann? Zudem gibt es für Satire Videos genau dafür eine Ausnahme im Gesetz. Nun haben wir Revision gegen das Urteil des Landgericht Köln eingelegt.

Kategorie Strafrecht: Anwaltskosten in der Revision betragen: 1.588.65 EUR

Hausdruchsuchung wegen Wellsittich

Beschwerde beim Generalstaatsanwalt wegen der Durchsuchung einer Wohnung.

Die Wohnungsdurchsuchung erfolgte wegen der Gefährdung eines Wellensittichs. Danch kam die Polizei zurück und durchsuchte die Wohnung nochmals und nahm dabei dem Mandanten das Handy weg. Die Begründung: man befürchtete, dass der Mandant Videos von seinem Handy posten könne. Daher beschlagnahmte man das Handy ohne einen gültigen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss, da man eine Gefahrenlage angenommen hat. Gefahr für wen? Auf dem Handy befinden sich ggf. Beweismittel, die dem Mandanten nun nicht mehr zur Verfügung stehen! Seit über einem Jahr wird das Handy nicht herausgegeben.

Kategorie Strafrecht. Anwaltskosten für das Beschwerdeverfahren (Zensurabwehr)  300 EUR

Corona Impfung eine Körperverletzung?

Klageerzwingsverfahren – Körperverletzung wegen Corona Impfung

Im vorliegenden Fall wurde die Anzeige meiner Mandantin eingestellt, da keine ausreichenden Ermittlungen stattgefunden haben. Die Frage ist also, ob die AE in die Impfung eingewilligt hat und wenn ja, wie behauptet wird, eine solche Einwilligung auch wirksam gewesen ist. Hierzu hat dich die StA aber keinerlei Gedanken gemacht. Eine Aufklärung über die Impfung hätte von dem Impfarzt erfolgen müssen. Das ist aber nicht passiert. Erst nach der Impfung stellte die Geschädigte fest, dass es Risiken gegeben hat. Wenn der Impfarzt diese nicht kannte, hätte er zumindest darauf hinweisen müssen, dass der Impfstoff nicht genügend erforscht ist.

Die öffentlich behauptete Sicherheit der Impfstoffe war von Beginn der Impfkampagne an nicht gegeben. Vielmehr waren von Anfang an schwere und schwerste Nebenwirkungen der Impfstoffe bis hin zum Tod bekannt, so dass hier eine bewusste Täuschung über die Sicherheit der Impfstoffe bzw. eine Empfehlung wider besseres Wissen erfolgte. Warum keine Ermittlungen stattfinden, ist offenbar politisch motiviert, was nicht sein darf, darf eben nicht sein. Von Seite der StA soll diesen Dinge nicht nachgegangen werden, obwohl ganz offenkundig ein Anfangsverdacht vorliegt.

Es stellt sich bis heute die Frage: wie gefährlich war Covid-19 wirklich? Hier bedarf es einer Reihe von Differenzierungen, z.B. nach Altersgruppen und Regionen. In Deutschland starben nach Angaben des RKI seit 1985 in insgesamt neun Jahren jeweils zwischen 20.000 und 30.000 Menschen an der Grippe. Covid-19 betrifft vor allem Menschen, die bereits die durchschnittliche Lebenserwartung erreicht haben und – rein statistisch gesehen – täglich an Altersschwäche sterben könnten.

Professor John Ioannidis von der Universität Stanford bezifferte die Mortalität in einer frühen Untersuchung mit 0,125 %, in einer weiteren im Oktober 2020 auf 0,23% und in einer dritten, verbesserten Studie Anfang 2021 auf 0,15 % – das sind von der Grippe nicht weit entfernte Werte. Ungeachtet dieser Erkenntnisse sprach Christian Drosten noch im September 2020 von einem Faktor 16 gegenüber der Grippe, auf Basis einer einzigen Studie aus den USA.

Weitere Fälle

Genderwahnsinn und Tessa Ganserer 

Rechtsanwalt Pankalla gewinnt in der Revision vor dem OLG Berlin. Mein Mandant hatte gegenüber Tessa Ganserer gesagt: Mann bleibt Mann und Frau bleibt Frau – dafür landete er vor Strafgericht. Nachdem die Staatsanwaltschaft gemerkt hatte, dass die Anklage nicht durchgeht, stellte man die Anklage kurzerhand um auf die Bemerkung: „Es fühlt sich als Frau“. Durch den Gebrauch des Wortes „ES“ sei Ganserer zu einem geschlechtslosen Wesen herabgewürdigt worden, dies wäre eine Beleidigung. Nachdem wir den vor dem Amtsgericht verloren hatte, haben wir den Fall in der Berufung und in der nachfolgenden Revision gewinnen können. Meinungsfreiheit setzt sich durch!

Die Berliner Richter vor dem Amtsgericht hatte noch bemerkt, dass sie jeden verstehen könne, der lieber eine Frau sei. Das Amtsgericht hatte alle jursitischen Maßstäbe die bei der Abwägung bei Meinungsfreiheit (Art. 5 Grundgesetz) anzusetzen sind nicht beachtet.

Ergebnis: Freispruch. Kosten für Zensurabewehr: KEINE

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Pädo Kita – Aufruf zu einer Demo

Aufruf zu einer Demo gegen eine Kita, die in dem Demo Flyer als eine „Pädo Kita“ bezeichnet wurde. Der Anzeigenerstatter fühlt sich durch diese Bezeichnung beleidigt und stelle Strafanzeige. Der Beschuldigte sei öffentlich bekannt, aus der rechten Szene. Eine Personalie bei der schwul-lesbischen Kita bereitet bereits Bauchschmerzen: Im Vorstand des Gesellschafters der Schwulenberatung sitzt Pädophilie-Verfechter Rüdiger Lautmann (86). Der häufig geäußerte Vorwurf gegen ihn: Er befürworte Pädophilie. 1994 veröffentlichte er das Buch „Die Lust am Kind. Es besteht daher ein Tatsachenhintergrund für die Bezeichnung.

Ergebnis: das Verfahren wurde eingestellt, jededoch nicht auf Staatskosten! Die angefallende Anwaltskosten nach RVG betragen 885,36 EUR. Beitrag von Zensurabwehr: 400 EUR.

Besprechung des Falls per Video

Sieg gegen Strack-Zimmermann

Agnes Strack-Zimmermann wurde von meiner Mandantin als eine Kriegstreiberin bezeichnet. Meine Mandantin landete vor dem Strafgericht, zudem wurde sie von Strack-Zimmermann auf Schadensersatz verklagt. Vor beiden Gerichten (Strafgericht und Zivilgericht) haben wir gewonnen. Meine Mandantin wurde freigesprochen und musste auch keinen Schadensersatz bezeichen.

Ergebnis: Freispruch. Kosten für Zensurabewehr: KEINE

Satire Posting in Sachen Ricarda Lang

Mein Mandant hatte unter ein Satire Bild von Ricarda Lang geschrieben: „ich hatte einen ganz schlimmen Alptraum“. Daher sollte er vor das Strafgericht gestellt werden. Da Ricarda Lang keinen Strafantrag gestellt hatte, wollte man meinen Mandanten wegen des § 188 StGB verurteilen, wir haben das Verfahren eingestellt bekommen. Satirefreiheit konnte sich durchsetzen!

Ergebnis: Einstellung auf Staatskosten. Kosten für Zensurabewehr: KEINE

Sie sind zur Unterlassunng aufgefordert worden? Man hat Sie verklagt? Eine Strafanzeige gegen Sie erhoben? Dann melden Sie sich bei uns, wir überprüfen ihren Fall unverbindlich.