Über Zensurabwehr

Mein Name ist Gordon Pankalla, ich bin Anwalt aus Köln. Immer wieder habe ich Mandanten, die wegen Äußerungen in sozialen Medien vor Gericht gezogen werden. Die Äußerung sei Hass und Hetze und wäre nicht zulässig. Dabei wird dann auch noch ein Schmerzensgeld eingeklagt. Auf der anderen Seite stehen Organisationen mit viel Geld im Gepäck, wie HateAid. Meine Mandanten haben oft gar kein Geld sich gegen diese Beschuldigungen und Klage zu verteidigen. Daher brauche ich ihre Hilfe für die Zensurabwehr.
Mit Zensurabwehr kann ich diese Prozesse finanzieren, damit andere Mandanten damit geholfen werden kann. Wenn Ihnen freie Meinung etwas Wert ist, freue ich mich über jede Spende für die Zensurabwehr.
Das System Strack-Zimmermann
Zensur und Abzocke im Internet
Aktuelle Fälle
Luisa Neubauer als „dümme Göre“ bezeichnet
Die Klima Aktivistin Luisa Neubauer wurde bei Twitter (X) als „Dumme Göre“ bezeichnet. Dieser „Schwurblertussi“ würde auch keiner mehr glauben. Hate Aid vertritte Luisa Neubauer und forderte neben der Unterlassung der Aussage auch eine Schmerzensgeld für Luisa Neubauer. Das Gericht hat unseren Antrag auf Prozesskostenhilfe abgeleht. Aktuell sind wir in der Beschwerde, um doch nicht PKH zu erhalten. Ein Schriftsatz von 22 Seiten wurde erstellt, wir sind der Ansicht, dass es sich um eine überzogene Meinungsäußerung handelt und auch kein Anspruch auf Schadensersatz besteht.
Kategorie: Zivilrecht. Prozessrisiko inklusive Anwalt Gegenseite beträgt: 6.307,50 EUR
Hausdruchsuchung wegen Wellsittich
Beschwerde beim Generalstaatsanwalt wegen der Durchsuchung einer Wohnung.
Die Wohnungsdurchsuchung erfolgte wegen der Gefährdung eines Wellensittichs. Danch kam die Polizei zurück und durchsuchte die Wohnung nochmals und nahm dabei dem Mandanten das Handy weg. Die Begründung: man befürchtete, dass der Mandant Videos von seinem Handy posten könne. Daher beschlagnahmte man das Handy ohne einen gültigen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss, da man eine Gefahrenlage angenommen hat. Gefahr für wen? Auf dem Handy befinden sich ggf. Beweismittel, die dem Mandanten nun nicht mehr zur Verfügung stehen! Seit über einem Jahr wird das Handy nicht herausgegeben.
Kategorie Strafrecht. Anwaltskosten für das Beschwerdeverfahren (Zensurabwehr) 300 EUR
Satire Video über Politikerin Basis Partei
Satire Video über eine Politikerin der Basis Partei. Aktuell sind wir in der 3ten Instanz (Revision). Beim Amtsgericht gab es einen Freispruch, es handelt sich bei dem Video um eine Satire, es wäre keine Strafbarkeit erkennbar gewesen. Das Landgericht sah dann auch keine Beleidigung in dem Video, meinte aber, dass Bildrechte verletzt wurde, weil die Basis Politikerin zu sehen sei in dem Video. Wie soll man sonst ein Satire Video machen, wenn niemand gezweigt werden kann? Zudem gibt es für Satire Videos genau dafür eine Ausnahme im Gesetz. Nun haben wir Revision gegen das Urteil des Landgericht Köln eingelegt.
Kategorie Strafrecht: Anwaltskosten in der Revision betragen: 1.588.65 EUR
Corona Impfung eine Körperverletzung?
Klageerzwingsverfahren – Körperverletzung wegen Corona Impfung
Im vorliegenden Fall wurde die Anzeige meiner Mandantin eingestellt, da keine ausreichenden Ermittlungen stattgefunden haben. Die Frage ist also, ob die AE in die Impfung eingewilligt hat und wenn ja, wie behauptet wird, eine solche Einwilligung auch wirksam gewesen ist. Hierzu hat dich die StA aber keinerlei Gedanken gemacht. Eine Aufklärung über die Impfung hätte von dem Impfarzt erfolgen müssen. Das ist aber nicht passiert. Erst nach der Impfung stellte die Geschädigte fest, dass es Risiken gegeben hat. Wenn der Impfarzt diese nicht kannte, hätte er zumindest darauf hinweisen müssen, dass der Impfstoff nicht genügend erforscht ist.
Die öffentlich behauptete Sicherheit der Impfstoffe war von Beginn der Impfkampagne an nicht gegeben. Vielmehr waren von Anfang an schwere und schwerste Nebenwirkungen der Impfstoffe bis hin zum Tod bekannt, so dass hier eine bewusste Täuschung über die Sicherheit der Impfstoffe bzw. eine Empfehlung wider besseres Wissen erfolgte. Warum keine Ermittlungen stattfinden, ist offenbar politisch motiviert, was nicht sein darf, darf eben nicht sein. Von Seite der StA soll diesen Dinge nicht nachgegangen werden, obwohl ganz offenkundig ein Anfangsverdacht vorliegt.
Es stellt sich bis heute die Frage: wie gefährlich war Covid-19 wirklich? Hier bedarf es einer Reihe von Differenzierungen, z.B. nach Altersgruppen und Regionen. In Deutschland starben nach Angaben des RKI seit 1985 in insgesamt neun Jahren jeweils zwischen 20.000 und 30.000 Menschen an der Grippe. Covid-19 betrifft vor allem Menschen, die bereits die durchschnittliche Lebenserwartung erreicht haben und – rein statistisch gesehen – täglich an Altersschwäche sterben könnten.
Professor John Ioannidis von der Universität Stanford bezifferte die Mortalität in einer frühen Untersuchung mit 0,125 %, in einer weiteren im Oktober 2020 auf 0,23% und in einer dritten, verbesserten Studie Anfang 2021 auf 0,15 % – das sind von der Grippe nicht weit entfernte Werte. Ungeachtet dieser Erkenntnisse sprach Christian Drosten noch im September 2020 von einem Faktor 16 gegenüber der Grippe, auf Basis einer einzigen Studie aus den USA.